1. Mietbeginn ist das Lieferdatum.
2. Eine Mindestmietdauer wird auf Seite 1 eingetragen und vereinbart.
3. Der Mietvertrag kann jederzeit zum Monatsende aufgehoben und beendet werden.
4. Der Kunde erkennt ausdrücklich das Eigentumsrecht von Schalli’s Musik-Service an dem Instrument an. Er darf keinerlei Verfügung über das Instrument treffen, die unser Eigentumsrecht beeinträchtigen. Insbesondere darf er das Instrument nicht veräußern, verschenken, verpfänden, verleihen oder weitervermieten. Der Kunde ist verpflichtet jegliche Mängel und Schäden an dem Instrument unverzüglich beim Händler anzuzeigen. Das Instrument ist vom Kunden pfleglich zu behandeln und entsprechend den Pflegeanweisungen des Herstellers und/oder Händlers gegen Beschädigungen des Inneren und Äußeren zu schützen. Für Schäden, die auf unsachgemäßen oder fahrlässigen Gebrauch zurückzuführen sind, haftet der Mieter.
Für Verschleißartikel, wie z.B. eine gerissene Gitarrensaite oder ein durchgespieltes Schlagzeugfell kommt der Mieter selbst auf.
5. Kommt der Mieter mit mehr als 2 Monatsmieten in Rückstand, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.
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