AGB - Mietkauf

Mietkauf Bedingungen

1. Mietbeginn ist das Lieferdatum.

 

2. Die Mindestmietdauer beträgt 6 Monate.

 

3. Der Mietvertrag, kann unter Einhaltung der Mindestmietdauer, mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

 

4. Das Instrument kann nur gemietet, aber auch zu jedem Zeitpunkt übernommen werden. Eine Kaufverpflichtung besteht nicht.

 

5. Bei einer Übernahme wird folgende Formel angewandt:

Nur bei Übernahme: Das Instrument kann zu jedem Zeitpunkt übernommen werden. Die längste Anrechnung sind 24 Monatsmieten. Mietkaufpreis + 1% (Zinsen und Gewährleistung pro Monat) minus gezahlte Mieten (100%) minus Kaution (100%).

Beispielrechnung:

Ein Instrument zu einem Neupreis von € 500,- wurde ein Jahr lang gemietet, es wurden monatlich € 15,- Miete bezahlt (€ 15 x 12 Monate = € 180) und einmalig € 125,- Kaution hinterlegt. Das Instrument möchte der Käufer nun behalten und übernehmen. 

Dann wäre folgende Abrechnung nach einem Jahr:

Mietkaufpreisbeispiel: 

Instrumentenpreis € 500,- + 1% (Zinsen und Gewährleistung pro Monat) = € 5,- x 12 Monate = € 560,- minus € 180,- gezahlte Miete minus € 125,- Kaution = Restsumme € 255,-.

Der Mietkaufpreis ist unser Tagespreis am Tag des Mietvertrag-Abschlusses. Dieser Preis wurde in den Mietvertrag übertragen und steht auf der ersten Seite. Dies ist die Grundlage der Berechnung.

 

6. Der Kunde erkennt ausdrücklich das Eigentumsrecht von Schalli’s Musik-Service an dem Instrument an. Er darf keinerlei Verfügung über das Instrument treffen, die unser Eigentumsrecht beeinträchtigen. Insbesondere darf er das Instrument nicht veräußern, verschenken, verpfänden, verleihen oder weitervermieten. Der Kunde ist verpflichtet jegliche Mängel und Schäden an dem Instrument unverzüglich beim Händler anzuzeigen. Das Instrument ist vom Kunden pfleglich zu behandeln und entsprechend den Pflegeanweisungen des Herstellers und/oder Händlers gegen Beschädigungen des Inneren und Äußeren zu schützen. Herstellungs- und Materialmängel, sowie bei bestimmungsgemäßem und pfleglichem Gebrauch auftretende Schäden werden vom Vermieter beseitigt, oder es wird Ersatz geliefert. Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Minderung des Mietzinses (§ 357 BGB), wenn zwei Nachbesserungsversuche unsererseits fehlgeschlagen sind oder ein geliefertes Ersatzinstrument ebenfalls nicht vertragsgemäß ist. Für Schäden, die auf unsachgemäßen oder fahrlässigen Gebrauch zurückzuführen sind, haftet der Mieter. 

Für Verschleißartikel, wie z.B. eine gerissene Gitarrensaite oder ein durchgespieltes Schlagzeugfell kommt der Mieter selbst auf.

 

7. Kommt der Mieter mit mehr als 2 Monatsmieten in Rückstand, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.

 

8. Kaution

Als Risikoabsicherung hinterlässt der Mieter eine Kaution. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Instruments gibt der Vermieter dem Mieter die hinterlegte Kaution zurück, wobei die ausstehenden Monatsmieten im vollen Umfang gezahlt sein müssen. Die Kaution wird bei Übernahme des Instruments zu 100% angerechnet.

 

9. Nur bei Rückgabe:

Originalkartons sind bitte aufzubewahren, falls das Instrument zurückgegeben wird. Jedes Instrument wird nach der Rückgabe gereinigt, geprüft und wieder original verpackt.

 

10.Reinigungskosten

Schlagzeuge € 50,- Reinigung u. Austausch der Felle. Gitarren € 25,- Reinigung und Austausch der Saiten. Digital-Pianos € 20,- Reinigung. 

Die Reinigungskosten, sowie evtl. Transportkosten trägt der Mieter.

 

11. Zahlung der Miete:

Die monatliche Miete wird von dem vom Kunden auf der Vorderseite hinterlegtem Bankkonto jeweils am ersten Werktag eines Monats per Lastschrift eingezogen. Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird Schalli’s Musik-Service das SEPA-Mandat für den Bankeinzug erteilt.

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